Die Lieferungen von GET-CAD – hierzu gehören auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen – erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen.

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
von GET-CAD gelten für die zwischen GET-CAD und dem Auftraggeber vereinbarten
Leistungen einschließlich der im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachten
Nebenleistungen und sonstigen Nebenpflichten (nachfolgend zusammenfassend
„Leistungen“ genannt).

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des
Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie von GET-CAD schriftlich bestätigt
werden. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten
diese AGB auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass GET-CAD in
jedem Einzelfall wieder gesondert auf sie hinweisen muss. Die AGB gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die im Angebot oder – falls
vorhanden – in der Auftragsbestätigung oder in einem Vertrag beschriebene
Leistung. Angebote von GET-CAD sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Maßgeblich für das Angebot zur Erstellung der
gewünschten Ingenieurdienstleistung sind die vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Informationen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, Skizzen,
Zeichnungen, CAD-Daten und Pflichtenhefte.

2.3 Aufträge des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Zur
Wahrung der Schriftform genügt die Rücksendung des mit einem entsprechenden
Vermerk versehenen unterzeichneten Angebotes, sofern im Einzelfall keine andere
Form der verbindlichen Auftragserteilung erfolgt.

2.4 Der Vertrag mit GET-CAD kommt erst durch die
schriftliche Auftragsbestätigung von GET-CAD zustande. Zur Wahrung der
Schriftform genügt die Textform (E-Mail o.ä.). Mündliche Vereinbarungen bedürfen
zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung in Textform. Tritt der
Auftraggeber vom Vertrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Kosten berechnet.

3. Angebotsunterlagen, Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 An Angebotsunterlagen wie technischen Darstellungen,
Zeichnungen, Skizzen, Grafiken sowie Erläuterungen behält sich GET-CAD alle
Rechte vor. Der Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von GET-CAD,
um diese zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

3.2 Der Auftraggeber hat alle ihm obliegenden
Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere die für
die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen wie technische Unterlagen,
Freigaben sowie Genehmigungen zu beschaffen und, falls erforderlich und
vereinbart, eine Anzahlung zu leisten. Die Mitwirkungshandlungen müssen den
jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen, Normen und
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

3.3 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten
erheblich, so ist GET-CAD nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Auftrag zu
kündigen und abzurechnen. Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand, der dadurch
entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter
Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt
werden müssen oder sich verzögern. GAT-CAD ist berechtigt, diesen Mehraufwand
auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises zusätzlich in Rechnung zu
stellen.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung
oder im Vertrag genannten Preise in Euro. Die im Angebot, in der
Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung 7 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist ohne
besondere Vereinbarung ausgeschlossen.

4.3 GET-CAD ist berechtigt, einen angemessenen
Kostenvorschuss zu verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung des
Auftragswertes und des Umfangs der von GET-CAD geschuldeten Leistung für den
Auftraggeber zumutbar ist.

4.4 Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen, Korrekturwünsche
und zusätzliche Leistungen werden von GAT-CAD gesondert in Rechnung gestellt.

4.5 Bei Nichteinhaltung des in Ziffer 4.1 vereinbarten
Zahlungsziel oder der im Einzelfall vereinbarten Zahlungsziele ist GET-CAD
berechtigt, die Arbeiten an dem jeweiligen Projekt bis zur vollständigen
Bezahlung einzustellen. GET-CAD gerät in diesem Fall mit der Erbringung ihrer
Leistungen nicht in Verzug.

5. Lieferzeiten / Lieferfristen

5.1 Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der
Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen,
die vollständige Klärung aller Ausführungseinzelheiten sowie die Freigabe durch
den Auftraggeber voraus.

5.2 Verlangt der Auftraggeber eine von der
Auftragsbestätigung abweichende Änderung des Auftrages, welche die
Anfertigungsdauer beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferfrist, und zwar erst
mit Bestätigung der Änderung.

5.3 Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt, Krankheit, Betriebsstörungen oder Verletzung von Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers hat GAT-CAD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten.

6. Leistungserfüllung

Mit der Übergabe der Konstruktion, Zeichnung, Datei, des
Modells oder der technischen Unterlagen an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße
Leistung von GET-CAD als erbracht. Die Übergabe erfolgt durch elektronische
Datenübertragung und/oder Datenträger. GET-CAD kann die vom Auftraggeber in
Auftrag gegebenen Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer vergeben.

7. Korrekturen und Haftung

7.1 Der Auftraggeber trägt insbesondere die Verantwortung
für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften,
Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und
Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der an GET-CAD
übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen, und zwar auch dann, wenn
von GET-CAD vorgeschlagene Änderungen seine Billigung finden. Der Auftraggeber
steht ferner dafür ein, dass durch seine Tätigkeit Schutzrechte oder sonstige
Rechte Dritter nicht verletzt werden.

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Leistungsergebnisse nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen,
zu rügen. Übergebene Konstruktionen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, CAD-Daten
oder Unterlagen gelten nach Ablauf von 5 Werktagen als geprüft und für
vollständig und mängelfrei befunden.

7.3 Mit der weiteren Verwendung der Daten bzw. Unterlagen und
der Nutzung für weitere Prozesse, z.B. für nachfolgende Fertigungsprozesse,
gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung bzw. Teilleistung
als erfüllt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung führen.

7.4 Konstruktions- und Designänderungen, die vom
Auftraggeber selbst veranlasst oder durchgeführt werden, gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Eine Haftung von GET-CAD ist ausgeschlossen.

7.5 Alle Dateien und Unterlagen werden von GET-CAD vor dem elektronischen
Versand sorgfältig geprüft. Trotz dieser sorgfältigen Prüfung sind die Daten
vom Auftraggeber nochmals mit Virenschutzprogrammen zu überprüfen. Für Schäden,
die durch Computerviren verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

8. Eigentums- und Urheberrecht

8.1 Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren
Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, im Besitz von GET-CAD.

8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber
behält sich GET-CAD das Eigentum an allen Konstruktionen, Entwürfen, Skizzen,
Zeichnungen, CAD-Daten oder Unterlagen vor.
Nach vollständiger Bezahlung aller (ggf. auch älterer) Forderungen tritt
GET-CAD alle Urheber- und Eigentumsrechte an den Auftraggeber ab.

9. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle Informationen,
die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen und nicht für die weitere
Bearbeitung oder zur weiteren Informationsbeschaffung benötigt werden,
gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sie nicht zugänglich zu machen
und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt auch über die
Dauer des Vertrages hinaus oder für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande
kommt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen mit GET-CAD, auch mit ausländischen Auftraggebern und
Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.